Im Zivilprozess geht es den Parteien vielfach nicht nur um die gerichtliche Entscheidung des Einzelfalls. Von dem Urteil erhoffen sie sich auch eine verbindliche Orientierungshilfe für die Zukunft. Zu diesem Zweck wird ein "Globalantrag" zum Gegenstand von Unterlassungs- und Feststellungsklagen gemacht. Die Gerichte werden auf diesem Wege um eine umfassende Rechtsauskunft gebeten. Wo hierbei die Grenze des Zulässigen verläuft, ist in Wissenschaft und Praxis noch nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser leuchtet die Rechtsschutzzone von Unterlassungs- und Feststellungsklage im Zivilprozess am Beispiel des Globalantrags im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aus. Auf die kritische Analyse der Rechtsprechung zum Thema folgt der Vorschlag alternativer Vorgehensweisen, um das Begehren der Prozessparteien nach Rechtssicherheit über den konkreten Streitfall hinaus zu befriedigen.