Das Konkurrenzverhältnis zwischen der spezialgesetzlichen und der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung ist Gegenstand dieser Arbeit. Im Rahmen einer historisch-funktionalen Betrachtung werden die Entwicklungslinien sowie die rechtsökonomische Funktion der beiden Ausformungen der Prospekthaftung aufgezeigt. Der Erläuterung, dass es sich bei der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung um eine verfassungsrechtlich unzulässige Rechtsfortbildung handelt, folgt eine Analyse des jeweiligen Anwendungsbereichs. Daraus wird das rechtspraktische Bedürfnis einer einheitlichen spezialgesetzlichen Prospekthaftung deutlich. Durch das vom Autor vorgeschlagene Prospekthaftungsgesetz bliebe für die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung kein Anwendungsbereich und es könnte von ihr Abschied genommen werden.