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Die Eingriffskondiktion hat heute im deutschen Bereicherungsrecht einen dogmatisch gesicherten Standort. Dem französischen Recht hingegen ist ein solcher Anspruch unbekannt. Ausgehend von den Sachfragen, die der Eingriffskondiktion des 812 BGB zugrundeliegen, befaßt sich die Untersuchung mit der rechtsvergleichenden Frage, wie das französische Recht die Sachproblematik der Bereicherung aus Eingriff in fremde Rechtsgüter löst. Maßgebende rechtliche Instrumentarien sind das allgemeine Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie spezielle Ansprüche des Immaterialgüterrechts. Im Ergebnis kommen beide…mehr

Produktbeschreibung
Die Eingriffskondiktion hat heute im deutschen Bereicherungsrecht einen dogmatisch gesicherten Standort. Dem französischen Recht hingegen ist ein solcher Anspruch unbekannt. Ausgehend von den Sachfragen, die der Eingriffskondiktion des 812 BGB zugrundeliegen, befaßt sich die Untersuchung mit der rechtsvergleichenden Frage, wie das französische Recht die Sachproblematik der Bereicherung aus Eingriff in fremde Rechtsgüter löst. Maßgebende rechtliche Instrumentarien sind das allgemeine Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie spezielle Ansprüche des Immaterialgüterrechts. Im Ergebnis kommen beide Rechtsverordnungen trotz unterschiedlicher dogmatischer Gangart zu auffallend ähnlichen Lösungen.
Autorenporträt
Die Autorin: Astrid Marx, 1964 in Riegelsberg/Saar geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Lausanne/Schweiz und Freiburg i.Br.; 1990 Erste Juristische Staatsprüfung; mehrjährige wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg; Wahlstation u.a. am Cour d'Appel de Besançon/Frankreich; 1994 Zweite Juristische Staatsprüfung; Promotion 1998.