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Das Non-Refoulement-Prinzip ist eines der grundlegendsten Prinzipien der internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsgesetzgebung, da es die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen in einen anderen Staat verbietet, in dem für sie ein reales Risiko besteht, gefoltert zu werden. Bei der Auslegung dieses Grundsatzes durch internationale Gremien scheint er jedoch anfällig zu sein. In diesem Artikel werden die verschiedenen Formen der Auslegung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung untersucht, um festzustellen, welche davon heute vorherrschend ist. In erster Linie werden die Auswirkungen…mehr

Produktbeschreibung
Das Non-Refoulement-Prinzip ist eines der grundlegendsten Prinzipien der internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsgesetzgebung, da es die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen in einen anderen Staat verbietet, in dem für sie ein reales Risiko besteht, gefoltert zu werden. Bei der Auslegung dieses Grundsatzes durch internationale Gremien scheint er jedoch anfällig zu sein. In diesem Artikel werden die verschiedenen Formen der Auslegung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung untersucht, um festzustellen, welche davon heute vorherrschend ist. In erster Linie werden die Auswirkungen analysiert, die das Fehlen einer gemeinsamen internationalen Definition auf die Auslegung des Grundsatzes hat, und wie dies zu einer flexibleren Anwendung eines absoluten Verbots geführt hat. Um den absoluten Charakter des Grundsatzes zu erfassen, wird in diesem Artikel auch die Gefahr untersucht, die ein Drittstaatsangehöriger für die nationale Sicherheit des Aufnahmelandes darstellen kann, sowie die Praxis der diplomatischen Zusicherungen als legitime Ausnahmen, um daraus zu schließen, inwieweit der Grundsatz von Ausnahmen unberührt bleibt oder nicht. Die vorstehenden Ausführungen werden unter Bezugnahme auf die einschlägige internationale und europäische Rechtsprechung gemacht.
Autorenporträt
Qualifizierte Anwältin in Zypern mit Spezialisierung auf Menschenrechte, Flüchtlings- und Migrationsrecht. Derzeit arbeitet sie als Fachberaterin für Wohnungsfragen bei der Lateinamerikanischen Frauenhilfe, die Opfern von häuslicher Gewalt Rechtsberatung anbietet.