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Das Thema der Absprache in Strafverfahren wird in Deutschland seit vielen Jahren ausführlich und widersprüchlich diskutiert. Die Absprache im Strafverfahren im deutschen Strafrecht hatte über viele Jahrzehnte einen informellen Charakter, wurde ohne jegliche Dokumentation und Protokollierung vollzogen. Vor dem Jahr 2009, indem die Verständigung im Strafverfahren eine lange geforderte gesetzliche Regelung erfahren hat, war die generelle Zulässigkeit von Absprachen sehr umstritten. Dabei reicht die in Literatur und Wissenschaft überwiegend kritische Sicht vom Urteilspruch der…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema der Absprache in Strafverfahren wird in Deutschland seit vielen Jahren ausführlich und widersprüchlich diskutiert. Die Absprache im Strafverfahren im deutschen Strafrecht hatte über viele Jahrzehnte einen informellen Charakter, wurde ohne jegliche Dokumentation und Protokollierung vollzogen. Vor dem Jahr 2009, indem die Verständigung im Strafverfahren eine lange geforderte gesetzliche Regelung erfahren hat, war die generelle Zulässigkeit von Absprachen sehr umstritten. Dabei reicht die in Literatur und Wissenschaft überwiegend kritische Sicht vom Urteilspruch der Verfassungswidrigkeit über den Vorwurf gegen das geltende Prozessrecht zu verstoßen bis zur praeter legem entwickelten Verfahrensweise. Es stellt sich also die Frage, ob die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren mit den Verfassungsgrundsätzen und mit den Grundsätzen des Strafprozesses konform geht. Ebenso wird untersucht, ob es Alternativen zu der gesetzlichen Regelung gibt, welche sich sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den Grundsätzen des Strafprozesses besser vereinbaren lassen. Dazu wird am Ende des Buches ein eigener Vorschlag basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen vorgestellt.
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Autorenporträt
Diplom Betriebswirt (FH) Tobias Locker, M.A., LL.M. wurde 1973 in Ulm geboren. Nach seinem Studium an der Fachhochschule Kempten mit der Fachrichtung Tourismus absolvierte er nach ersten beruflichen Stationen in Berlin und Frankfurt am Main ein berufsbegleitendes Studium an der FOM in Frankfurt am Main. Dieses schloss er im Jahre 2011 als Master of Arts (M.A.) in der Fachrichtung Accounting & Finance ab. Im direkten Anschluss folgte ein weiteres berufsbegleitendes Studium in Wirtschaftsrecht, welches er im Jahr 2014 als Master of Laws (LL.M.) abschloss. Nach beruflichen Stationen in der Hotellerie, der Immobilienbranche und der Informationstechnologiebranche, ist er derzeit im Bereich Finanzen und Personal bei einem innovativen Unternehmen der IT-Branche in leitender Funktion tätig.