Die Problematik der Absprachen im Strafverfahren gehört zu den umstrittensten Fragen der derzeitigen strafprozessualen Diskussion. Diese ist äußerst lebhaft und reicht von grundsätzlicher Zustimmung bis hin zu völliger Ablehnung. Zweck einer Absprache ist es, ein Strafverfahren zu beschleunigen oder zu beenden. Der Angeklagte bietet ein Geständnis an, um dadurch eine erhebliche Strafmilderung zu erreichen. - Der Verfasser bejaht die grundsätzliche Zulässigkeit der Absprachen, die sich durchaus mit den tragenden Prinzipien des Strafverfahrens vereinbaren lassen. Hauptanliegen dieser Arbeit ist es, die Rechtsfolgen von fehlgeschlagenen Absprachen aufzuzeigen. Der Verfasser untersucht die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten in den einzelnen Verfahrensstadien. Im Mittelpunkt stehen der Grundsatz des fairen Verfahrens und 136a StPO.