High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Mit Bilanzierungsfähigkeit wird im Bilanzrecht die Eigenschaft bezeichnet, als Position in einer Bilanz aufgeführt (fachsprachlich angesetzt) zu werden. Für die Eignungsprüfung zur Position als Aktiva oder Passiva wird zwischen abstrakter Bilanzierungsfähigkeit und konkreter Bilanzierungsfähigkeit unterschieden. Erst wenn die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit bejaht wird, kann weitergehend geprüft werden, ob der Posten auch konkret bilanzierungsfähig ist und in der Bilanz angesetzt werden kann.
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