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Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,6, Universität Rostock, Veranstaltung: Masterstudium "Internationales Wirtschaftsrecht und Internationale Unternehmensführung", Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben anerkannt, dass eine Farbe oder Farbkombination als solche geeignet sein kann, auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen. Differenzen bestehen jedoch vor allem bei den einzelnen Voraussetzungen der abstrakten…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,6, Universität Rostock, Veranstaltung: Masterstudium "Internationales Wirtschaftsrecht und Internationale Unternehmensführung", Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben anerkannt, dass eine Farbe oder Farbkombination als solche geeignet sein kann, auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen. Differenzen bestehen jedoch vor allem bei den einzelnen Voraussetzungen der abstrakten Markenfähigkeit, der Prüfung der grafischen Darstellbarkeit, der Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses. Vor diesem Hintergrund erörtert der Verfasser anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs Fragen hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen und des Verletzungsprozesses bei so genannten abstrakten Farben, also Farben ohne Einschränkung auf eine konkrete Erscheinungsform.