High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die abstrakte Normenkontrolle ist eine Verfahrensart im deutschen Verfassungsprozessrecht. In dem objektiven Verfahren wird die Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit höherrangigem Recht überprüft, ohne dass subjektive Rechte verletzt sein müssten. Während Gerichte im Einzelfall entscheidungserhebliche verfassungswidrige Normen (Rechtsverordnung, Satzung) unangewendet lassen müssen bzw., wenn es sich um Parlamentsgesetze handelt, diese dem Verfassungsgericht vorlegen (konkrete Normenkontrolle), soll die abstrakte Normenkontrolle losgelöst von einem konkreten Rechtsstreit die Verfassungsmäßigkeit der gesamten Rechtsordnung garantieren.
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