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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Als Gefährdungsdelikt bezeichnet das deutsche Strafrecht einen Deliktstyp, bei dem es nicht auf die Verletzung eines Rechtsgutes ankommt, sondern auf die Schaffung einer Gefahr. Insofern sind auch Gefährdungsdelikte Erfolgsdelikte, da ein bloßer Gefahrenerfolg zur Verwirklichung des Deliktes ausreicht. Man unterscheidet konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte. Bei abstrakten Gefährundungsdelikten stellt der Gesetzgeber Fälle unter Strafe, in denen es um Tätigkeiten geht, die ihm generell als gefährlich erscheinen, wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr 316 StGB…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Als Gefährdungsdelikt bezeichnet das deutsche Strafrecht einen Deliktstyp, bei dem es nicht auf die Verletzung eines Rechtsgutes ankommt, sondern auf die Schaffung einer Gefahr. Insofern sind auch Gefährdungsdelikte Erfolgsdelikte, da ein bloßer Gefahrenerfolg zur Verwirklichung des Deliktes ausreicht. Man unterscheidet konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte. Bei abstrakten Gefährundungsdelikten stellt der Gesetzgeber Fälle unter Strafe, in denen es um Tätigkeiten geht, die ihm generell als gefährlich erscheinen, wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr
316 StGB