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Erscheint vorauss. 30. März 2025
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Eray Gündüz geht den eigentumstheoretischen Dimensionen des sachenrechtlichen Abstraktionsprinzips nach und entwirft ein philosophisch fundiertes sowie kritisches Begründungsmodell dieser für das deutsche Privatrecht charakteristischen Ausgestaltung. Dabei zeigt sich, dass sämtliche sachenrechtlichen Leitprinzipien auf den Besitz einer körperlichen Sache zurückgeführt werden können, der ursprünglich als unmittelbare Verbindung von Person und Gegenstand zu verstehen ist. Eigentum lässt sich nur als eine Form des Besitzes sinnvoll rekonstruieren. Deshalb ist die Struktur dieses natürlichen, d.h.…mehr

Produktbeschreibung
Eray Gündüz geht den eigentumstheoretischen Dimensionen des sachenrechtlichen Abstraktionsprinzips nach und entwirft ein philosophisch fundiertes sowie kritisches Begründungsmodell dieser für das deutsche Privatrecht charakteristischen Ausgestaltung. Dabei zeigt sich, dass sämtliche sachenrechtlichen Leitprinzipien auf den Besitz einer körperlichen Sache zurückgeführt werden können, der ursprünglich als unmittelbare Verbindung von Person und Gegenstand zu verstehen ist. Eigentum lässt sich nur als eine Form des Besitzes sinnvoll rekonstruieren. Deshalb ist die Struktur dieses natürlichen, d.h. physischen Besitzes nicht nur der Schlüssel zum Verständnis des BGB-Sachenrechts. In einem ideengeschichtlichen Kontext betrachtet, erweist sie sich derart kohärent, dass Spuren von ihr sowohl in der Eigentumsphilosophie der Frühen Neuzeit als auch bei Locke, Kant und in der modernen Bündeltheorie des anglo-amerikanischen Rechtskreises nachweisbar sind. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbonapreis 2024 des Alumnivereins der Universität Regensburg ausgezeichnet.
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Autorenporträt
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie und Politischen Theorie in Tübingen, Frankfurt und Darmstadt; Koordinator der Forschungsstelle für Politische Philosophie an der Universität Tübingen; Akademischer Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart.