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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Abteilung Finanzen - auch: Finanzabteilung - war in der DDR als Teil der Finanzverwaltung eine Einrichtung des Rates der Bezirke, des Kreises, der Stadt und der Gemeinde. Die AF hatte die wesentlichen Aufgaben der Koordinierung der Finanzwirtschaft in ihrem Verantwortungsbereich wahrzunehmen. Insbesondere war es zuständig für die Aufstellung, Kontrolle der Durchführung und die Abrechnung des Haushaltsplanes der Organe der örtlichen Volksvertretungen sowie für die Anleitung der Fachorgane des jeweiligen Rates und der nachgeordneten Räte in den finanziellen Finanzfragen.…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Abteilung Finanzen - auch: Finanzabteilung - war in der DDR als Teil der Finanzverwaltung eine Einrichtung des Rates der Bezirke, des Kreises, der Stadt und der Gemeinde. Die AF hatte die wesentlichen Aufgaben der Koordinierung der Finanzwirtschaft in ihrem Verantwortungsbereich wahrzunehmen. Insbesondere war es zuständig für die Aufstellung, Kontrolle der Durchführung und die Abrechnung des Haushaltsplanes der Organe der örtlichen Volksvertretungen sowie für die Anleitung der Fachorgane des jeweiligen Rates und der nachgeordneten Räte in den finanziellen Finanzfragen.