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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Fakultätsvertretung (abgekürzt FV; bis 1. Februar 1974: Fachschaftsausschuß, abgekürzt FA; an den Kunsthochschulen bis zum Wirksamwerden des Kunstuniversitäts-Organisationsgesetzes Abteilungsvertretung; seit 1. Februar 2005 gesetzlich Organ gemäß 12 Abs. 2 HSG 1998) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Fakultätsebene in Österreich. Ihre Funktionsperiode beginnt mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert zwei Jahre. Vereinzelt findet sich an manchen Universitäten noch die inoffizielle Bezeichnung Fachschaft für…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Fakultätsvertretung (abgekürzt FV; bis 1. Februar 1974: Fachschaftsausschuß, abgekürzt FA; an den Kunsthochschulen bis zum Wirksamwerden des Kunstuniversitäts-Organisationsgesetzes Abteilungsvertretung; seit 1. Februar 2005 gesetzlich Organ gemäß
12 Abs. 2 HSG 1998) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Fakultätsebene in Österreich. Ihre Funktionsperiode beginnt mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert zwei Jahre. Vereinzelt findet sich an manchen Universitäten noch die inoffizielle Bezeichnung Fachschaft für Organe gemäß
12 Abs. 2. Oft wird diese Bezeichnung auch auf die dem Organ zugewiesenen Räumlichkeiten angewandt.