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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Abtretung oder Zession oder Cession ist im Zivilrecht nach der Legaldefinition in 398 des deutschen BGB bzw. 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (?Zedent?) auf einen empfangenden Gläubiger (?Zessionar?), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar. Außerdem ist die Abtretung auch ein Begriff des Völker- und des Staatsrechts.

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Abtretung oder Zession oder Cession ist im Zivilrecht nach der Legaldefinition in
398 des deutschen BGB bzw.
1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (?Zedent?) auf einen empfangenden Gläubiger (?Zessionar?), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar. Außerdem ist die Abtretung auch ein Begriff des Völker- und des Staatsrechts.