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Der Autor legt eine Dokumentation und Analyse der Entwicklung der Praxis der europäischen Fusionskontrolle vor, die vor allem zwei Fragen nachgeht: Zum einen, ob und inwieweit nicht wettbewerbliche Gesichtspunkte in die Beurteilung von Zusammenschlüssen nach der Fusionskontrollverordnung (FKVO) einfließen bzw. einfließen dürfen. Zum anderen, ob und inwieweit wettbewerbliche Vorteile von Zusammenschlüssen auf den betroffenen Märkten bzw. auf Drittmärkten Berücksichtigung finden können. Der Autor richtet sich methodisch nicht nach vorgeprägten Wettbewerbsleitbildern, sondern untersucht die FKVO…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor legt eine Dokumentation und Analyse der Entwicklung der Praxis der europäischen Fusionskontrolle vor, die vor allem zwei Fragen nachgeht: Zum einen, ob und inwieweit nicht wettbewerbliche Gesichtspunkte in die Beurteilung von Zusammenschlüssen nach der Fusionskontrollverordnung (FKVO) einfließen bzw. einfließen dürfen. Zum anderen, ob und inwieweit wettbewerbliche Vorteile von Zusammenschlüssen auf den betroffenen Märkten bzw. auf Drittmärkten Berücksichtigung finden können. Der Autor richtet sich methodisch nicht nach vorgeprägten Wettbewerbsleitbildern, sondern untersucht die FKVO aus ihren eigenen Entstehungs- und Wertungsgrundlagen heraus. Er konzentriert sich auf die belegbaren Wertungen des europäischen Rechts und die verlautbarten Zielsetzungen. Daraus ergibt sich, dass potentieller Wettbewerb bei Zusammenschlüssen, die zu einer verstärkten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der beteiligten Unternehmen führen, zu Gunsten der beteiligten Unternehmen stärker zu berücksichtigen ist. Auch allgemeinpolitische Gesichtspunkte sind in Ausnahmefällen zu berücksichtigen. Die FKVO enthält zudem in Art. 2 die Möglichkeit, eine wettbewerbliche Gesamtbilanz eines Zusammenschlusses aufzustellen. Beide Gesichtspunkte sind in der Praxis der Kommission bereits jetzt festzustellen und werden durch den Autor in den rechtlichen Rahmen der FKVO eingeordnet.
Autorenporträt
Der Autor: Jan Joachim Dreyer wurde 1968 in Hamburg geboren. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Lausanne. Erste juristische Staatsprüfung 1995, zweite juristische Staatsprüfung 1997, Promotion 2000. 1998 bis 1999 Mitarbeit am Lehrstuhl von Prof. Hermann-Josef Bunte, Universität der Bundeswehr Hamburg. Rechtsanwalt in Hamburg von 1998 bis 2000. Seit 2000 Rechtsanwalt in Düsseldorf.