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"Es ist das Verdienst dieser Arbeit, der Diskussion um die Einführung einer Indirekteinleiterabgabe, die seit Jahren immer wieder aufflackert, erstmals ein konzeptionelles Gerüst geliefert zu haben. Es spricht für die wissenschaftliche Redlichkeit und Objektivität der Verfasser, daß sie trotz ihres engagierten Eintretens für eine solche Abgabe die schwerwiegenden Argumente dagegen ebenfalls offenlegen." Dr. Eberhard Sander, Hannover, in: Zeitschrift für Wasserrecht (ZfW), 35. Jg. (1996), S. 411-412 "Insgesamt handelt es sich zweifellos um ein sehr informatives und…mehr

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Produktbeschreibung
Rezension:
"Es ist das Verdienst dieser Arbeit, der Diskussion um die Einführung einer Indirekteinleiterabgabe, die seit Jahren immer wieder aufflackert, erstmals ein konzeptionelles Gerüst geliefert zu haben. Es spricht für die wissenschaftliche Redlichkeit und Objektivität der Verfasser, daß sie trotz ihres engagierten Eintretens für eine solche Abgabe die schwerwiegenden Argumente dagegen ebenfalls offenlegen." Dr. Eberhard Sander, Hannover, in: Zeitschrift für Wasserrecht (ZfW), 35. Jg. (1996), S. 411-412 "Insgesamt handelt es sich zweifellos um ein sehr informatives und wohldurchdachtes Gutachten, das mit der bestehenden Gebührenorientierung, der Beschränkung auf gefährliche Stoffe und den Verrechnungsmöglichkeiten die zentralen Punkte einer Indirekteinleiterabgabe schlüssig diskutiert. ... Trotz der bekannten Schwäche der Abwasserabgabe verzichten Gawel und Ewringmann zu Recht auf eine erneute Analyse von Verbesserungsmöglichkeiten, weil ihr Thema sich auf die Indirekteinleiterabgabe beschränkt." Prof. Dr. Eberhard Feess, Universität Frankfurt/M., in: Finanzarchiv N. F., Bd. 52 (1995), S. 285-288

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Autorenporträt
Univ.-Prof. Dr. Erik Gawel ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Institutionenökonomische Umweltforschung, und Direktor des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig. Er ist zugleich Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ in Leipzig. Prof. Gawel promovierte in Köln und habilitierte sich in Augsburg im Fach Volkswirtschaftslehre zu umweltökonomischen und finanzwissenschaftlichen Themen und war Gastprofessor der Universität Bremen im DFG-Graduiertenkolleg »Risikoregulierung und Privatrechtssystem«. Nach wissenschaftlichen Stationen am Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln, dem Zentrum für Interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld, dem Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern (Bonn) und dem wissenschaftlichen Stab der Energie-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages ist er seit 2001 Professor für Volkswirtschaftsle

hre. Vor der IHK Frankfurt am Main ist er öffentlich bestellt und vereidigt für Entgeltfragen der kommunalen Ver- und Entsorgung. Er ist u.a. Mitglied der European Academy of Sciences and Arts, des umweltökonomischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik und gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschriften »Energies« und »Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht« an. Als Umwelt- und Institutionenökonom blickt Prof. Gawel auf ein mittlerweile 25jähriges Schaffen im Dienste der Umweltforschung zurück. Er ist insbesondere als Brückenbauer zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft bekannt und gehört zu den profiliertesten deutschsprachigen Experten für ökonomische Instrumente in der Umweltpolitik, insbesondere für die Wasserwirtschaft.
Rezensionen
»Es ist das Verdienst dieser Arbeit, der Diskussion um die Einführung einer Indirekteinleiterabgabe, die seit Jahren immer wieder aufflackert, erstmals ein konzeptionelles Gerüst geliefert zu haben. Es spricht für die wissenschaftliche Redlichkeit und Objektivität der Verfasser, daß sie trotz ihres engagierten Eintretens für eine solche Abgabe die schwerwiegenden Argumente dagegen ebenfalls offenlegen.«
Dr. Eberhard Sander, in: Zeitschrift für Wasserrecht, 35/1996

»Insgesamt handelt es sich zweifellos um ein sehr informatives und wohldurchdachtes Gutachten, das mit der bestehenden Gebührenorientierung, der Beschränkung auf gefährliche Stoffe und den Verrechnungsmöglichkeiten die zentralen Punkte einer Indirekteinleiterabgabe schlüssig diskutiert. [...] Trotz der bekannten Schwäche der Abwasserabgabe verzichten Gawel und Ewringmann zu Recht auf eine erneute Analyse von Verbesserungsmöglichkeiten, weil ihr Thema sich auf die Indirekteinleiterabgabe beschränkt.«
Prof. Dr. Eberhard Feess, in: Finanzarchiv, N. F. 52/1995