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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Abweisung mangels Masse ist ein Begriff aus dem Insolvenzverfahren ( 26 InsO). Ein Insolvenzverfahren kann durch das Insolvenzgericht abgelehnt werden, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Abweisung bedeutet, dass es nicht zu einem Insolvenzverfahren kommt. Kann das Geld zum Beispiel durch einen Vorschuss aufgebracht werden, kommt es nicht zur Abweisung. Verfahrenskosten sind die Kosten, die beim Gericht sowie für den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss entstehen.…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Abweisung mangels Masse ist ein Begriff aus dem Insolvenzverfahren (
26 InsO). Ein Insolvenzverfahren kann durch das Insolvenzgericht abgelehnt werden, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Abweisung bedeutet, dass es nicht zu einem Insolvenzverfahren kommt. Kann das Geld zum Beispiel durch einen Vorschuss aufgebracht werden, kommt es nicht zur Abweisung. Verfahrenskosten sind die Kosten, die beim Gericht sowie für den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss entstehen.