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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Als Abwesenheit (Absentia) bezeichnet man das Fehlen eines Subjekts oder Objekts an einem bestimmten Ort. Das Gegenteil von Abwesenheit beschreibt der Begriff Anwesenheit. Im juristischen Sinn ist derjenige abwesend, welcher sich nicht an dem Ort befindet, wo ein rechtliches Interesse seine Tätigkeit erfordert, und daher nicht für dasselbe wirken kann, z. B. eine Person, die auf ergangene Vorladung nicht zur festgesetzten Zeit an Gerichtsstelle erscheint. Der so Abwesende muss die Rechtsnachteile, welche sich aus der Nichtwahrnehmung seiner Interessen durch die Abwesenheit ergeben, über sich ergehen lassen.…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Als Abwesenheit (Absentia) bezeichnet man das Fehlen eines Subjekts oder Objekts an einem bestimmten Ort. Das Gegenteil von Abwesenheit beschreibt der Begriff Anwesenheit. Im juristischen Sinn ist derjenige abwesend, welcher sich nicht an dem Ort befindet, wo ein rechtliches Interesse seine Tätigkeit erfordert, und daher nicht für dasselbe wirken kann, z. B. eine Person, die auf ergangene Vorladung nicht zur festgesetzten Zeit an Gerichtsstelle erscheint. Der so Abwesende muss die Rechtsnachteile, welche sich aus der Nichtwahrnehmung seiner Interessen durch die Abwesenheit ergeben, über sich ergehen lassen.