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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,5, Hochschule Pforzheim (Wirtschaft & Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Sigma pi ni d pi ni o mi ni ni, pi beta s - Auf das Ende einer jeden Sache muss man schauen, wie sie einmal ausgehen wird."Versucht man diesen Spruch von Solon, einer der sieben Weisen, die als Mahnung an den reichen Lyderkönig Krösus gerichtet war, in einen Kontext mit der derzeitigen Situation in der Bankenwelt zu bringen, wird man zwangsläufig an das Ve-rantwortungsbewusstsein der Banker vor und während der Finanzkrise erinnern…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,5, Hochschule Pforzheim (Wirtschaft & Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Sigma pi ni d pi ni o mi ni ni, pi beta s - Auf das Ende einer jeden Sache muss man schauen, wie sie einmal ausgehen wird."Versucht man diesen Spruch von Solon, einer der sieben Weisen, die als Mahnung an den reichen Lyderkönig Krösus gerichtet war, in einen Kontext mit der derzeitigen Situation in der Bankenwelt zu bringen, wird man zwangsläufig an das Ve-rantwortungsbewusstsein der Banker vor und während der Finanzkrise erinnern müssen. Immer wenn wirtschaftlich schwierige Zeiten anbrechen, wird der Hilfe-ruf nach dem Staat laut. Nach wie vor wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung durch die Finanzkrise belastet. Zur Gewährleistung einer funktionierenden Kreditversorgung der Volkswirtschaft durch die Kreditwirtschaft erscheint es zwingend, die Kreditinstitute von Risiken aus ihrer Finanzaktiva wirksam zu entlasten, auch damit die bestehende Vertrauenskrise in der Kreditwirtschaft beseitigt wird. Das Bad-Bank-Gesetz soll die Lösung bezüglich der komplex strukturierten Wertpapiere in den Bankenbilanzen bringen. Für diese Papiere gibt es derzeit keinen Markt oder sie sind nur sehr schwer zu bewerten und dadurch auch schwer zu veräußern. Das Bad-Bank-Gesetz ergänzt daher das bisherige FMStG um drei Bad-Bank-Modelle. Das Zweckgesellschaftsmodell, das Konsolidierungsmodell auf Bundesebene und das Konsolidierungsmodell auf Landesebene. Die Umset-zung der beiden ersten Modelle steht im Ermessen der FMSA. Beim Zweckgesellschaftsmodell wird Banken ermöglicht ein, "Special Purpose Vehicle" (SPV) (übersetzt: Zweckgesellschaft) zu errichten, auf die sie komplexe strukturierte Wertpapiere unter bestimmten Voraussetzungen übertragen können.Das Konsolidierungsmodell- auch Modell der Abwicklungsanstalt genannt, ermöglicht Banken unter der FMSA eine teilrechtsfähige Abwicklungsanstalt zu er-richten, um Risikopositionen und nicht-strategisch notwendige Geschäftsfelder auszulagern. Diese Abwicklungsanstalt wird entsprechend nach Bundes- oder Landesrecht errichtet.Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das Bad-Bank-Gesetz und die darin geregelten Abwicklungsmodelle, sowohl aus rechtlicher als auch betriebswirtschaftlicher Sicht zu durchleuchten. Die Arbeit soll dem Leser zum einem die Zusammenhänge, zum anderem die grundsätzlichen Unterschiede der geregelten Modelle erläu-tern und neben dem systematischen Ansatz auch ein Bild von der Bewertung nach HGB und IFRS geben.
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Autorenporträt
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