Ziel der Arbeit ist es, Erkenntnisse über das Wesen und die Durchführbarkeit eines Accelerated Share Repurchase in Deutschland zu gewinnen. Hierfür wird die Erwerbsmethode mehrdimensional betrachtet: Im Zentrum steht die Frage, inwieweit sich das Erwerbsverfahren mit geltendem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht vereinbaren lässt. Dabei wird aus rechtstatsächlicher Sicht berücksichtigt, inwieweit ein Accelerated Share Repurchase unter ökonomischen Gesichtspunkten mit der Beschaffenheit des hiesigen Kapitalmarkts kompatibel ist und inwieweit das Verfahren sich in die Corporate Governance deutscher Gesellschaften einfügt. Die Beantwortung dieser Fragen ist untrennbar mit einer vergleichenden Betrachtung des US-amerikanischen Rechts und der rechtlichen Tatsachen verbunden.
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