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Die Untersuchung befasst sich mit einer der am heftigsten umstrittenen Vorschriften des Übernahmerechts, der Stimmrechtszurechnung des sogenannten "Acting in Concert". Ihre rechtspolitische Bedeutung ist nicht erst seit aufsehenerregenden Übernahmeszenarien wie im Fall "Deutsche Börse AG" oder auch "Schaeffler/Continental" bekannt. Aufgrund der jüngsten Reformierung der Regelung durch das Risikobegrenzungsgesetz im Spätsommer 2008 sind die damit verbundenen Fragestellungen jedoch aktueller denn je. Die Zielsetzung der Arbeit ist eine doppelte: Sie will einerseits tragfähige Lösungsansätze für…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung befasst sich mit einer der am heftigsten umstrittenen Vorschriften des Übernahmerechts, der Stimmrechtszurechnung des sogenannten "Acting in Concert". Ihre rechtspolitische Bedeutung ist nicht erst seit aufsehenerregenden Übernahmeszenarien wie im Fall "Deutsche Börse AG" oder auch "Schaeffler/Continental" bekannt. Aufgrund der jüngsten Reformierung der Regelung durch das Risikobegrenzungsgesetz im Spätsommer 2008 sind die damit verbundenen Fragestellungen jedoch aktueller denn je. Die Zielsetzung der Arbeit ist eine doppelte: Sie will einerseits tragfähige Lösungsansätze für die dringendsten Probleme entwerfen, die sich im Umgang mit der Zurechnungsvorschrift stellen. Andererseits will sie durch die bewusste Einbeziehung ökonomischer Analysemodelle auch einen Beitrag zu der Anwendung moderner Auslegungsmethoden leisten. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die Reichweite der Stimmrechtszurechnung nach der Gesetzesnovellierung entscheidend ausgedehnt hat. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die restriktiven Anwendungsmaßstäbe des BGH, die dieser in seiner "WMF"-Entscheidung im Jahre 2006 formuliert hat, nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Autorenporträt
Der Autor: Holger Düchting, geboren 1980 in Witten, studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster, wo er auch als studentischer Mitarbeiter am Institut für Informationsrecht (ITM) tätig war. Promotionsbegleitend arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Seit Anfang 2008 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Düsseldorf, unter anderem mit Stationen an der Deutschen Botschaft in Peking und in einer Konzernrechtsabteilung in München.