High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio de in rem verso oder später auch Versionsklage war ein Klaganspruch des römischen Rechts, der sich noch bis zur Einführung des BGB (1. Januar 1900) halten konnte. Nach diesem Gesetz konnten Gläubiger beispielsweise Geld, das sie einem Sklaven geliehen hatten und das dieser in den Haushalt seines Herrn investiert hatte, auch vom Herrn einfordern obwohl ihr Vertragspartner der Sklave war. Das heißt, an den Nutznießer des Geldes konnten Ansprüche gestellt werden.