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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen Schaden zufügt. Hierbei stellt die Noxalhaftung den Gewalthaber als Anspruchsgegner vor die Wahl, entweder den Schaden auszugleichen, als hätte er selbst ihn begangen, oder aber den Täter auszuliefern. Durch diese Möglichkeit der Auslieferung (noxae deditio) stand dem Gewalthaber also eine Alternative zum…mehr

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Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen Schaden zufügt. Hierbei stellt die Noxalhaftung den Gewalthaber als Anspruchsgegner vor die Wahl, entweder den Schaden auszugleichen, als hätte er selbst ihn begangen, oder aber den Täter auszuliefern. Durch diese Möglichkeit der Auslieferung (noxae deditio) stand dem Gewalthaber also eine Alternative zum Schadensausgleich zur Verfügung. Gerechtfertigt wird dies im Römischen Recht damit, dass es unbillig erschiene, wenn er über den Wert, den der Gewaltunterworfene für ihn darstellt, hinaus für dessen Verhalten haften sollte.