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Das englische Gläubigeranfechtungsrecht (fraudulent conveyances law) beruht auf einem Mosaik aus Gesetzen und Urteilen. Constantin Willems analysiert eine Vielzahl dieser Mosaiksteine und weist nach, dass eine große inhaltliche Nähe zum kontinentalen, in Tradition der römischrechtlichen actio Pauliana stehenden Recht besteht. Insbesondere hinsichtlich der Gesetze Henry VIII. (1542-3) und Elizabeth I. (1571) sowie der Leitentscheidungen Case de Bankrupts (1589) und Twyne's Case (1602) liegt eine Rezeption kontinentalen Rechts nahe.
Willems belegt, dass das englische Gläubigeranfechtungsrecht
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Produktbeschreibung
Das englische Gläubigeranfechtungsrecht (fraudulent conveyances law) beruht auf einem Mosaik aus Gesetzen und Urteilen. Constantin Willems analysiert eine Vielzahl dieser Mosaiksteine und weist nach, dass eine große inhaltliche Nähe zum kontinentalen, in Tradition der römischrechtlichen actio Pauliana stehenden Recht besteht. Insbesondere hinsichtlich der Gesetze Henry VIII. (1542-3) und Elizabeth I. (1571) sowie der Leitentscheidungen Case de Bankrupts (1589) und Twyne's Case (1602) liegt eine Rezeption kontinentalen Rechts nahe.

Willems belegt, dass das englische Gläubigeranfechtungsrecht trotz seiner Inselposition vom kontinentalen, auf römischen Rechtsquellen beruhenden Recht beeinflusst wurde, und stellt damit auf diesem Gebiet den Mythos der »noble isolation« historisch in Frage. Diese Betonung gemeinsamer Wurzeln von kontinentalem und englischem Recht ist auch angesichts einer europäischen Rechtsvereinheitlichung von Interesse, da nur, wenn auch das englische Recht »europäischen Charakter« hat und damit gemeinsame Grundlagen einer europäischen Rechtskultur bestehen, eine Vereinheitlichung des Rechts in Europa praktikabel ist.
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Autorenporträt
Constantin Willems, Jahrgang 1984, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier 2004-2009, Wissenschaftlicher Mitarbeiter ebendort bei Prof. Dr. Thomas Rüfner 2009-2012, seit 2010 Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz, Stationen unter anderem am Europäischen Gerichtshof (Luxemburg) und beim Bundeskartellamt (Bonn), Promotion 2011, seit 2011 zudem Lehrbeauftragter an der Université Paul Verlaine, Metz.