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Die Actio Publiciana ( 372 ff ABGB: Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum ) ist neben der Besitzstörungsklage eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Herausgabe der Sache oder Unterlassung von Störungen, wobei der Kläger rechtmäßigen, echten und redlichen Besitz, also qualifizierten Besitz, auch genannt Ersitzungsbesitz , vorweisen muss. Die Actio Publiciana erlaubt es also demjenigen, der eine Sache redlich erworben hat und damit qualifiziert besitzt bzw. besessen hat, diese ähnlich wie der Eigentümer einzuklagen. So eignet sie sich z. B. für…mehr

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Produktbeschreibung
Die Actio Publiciana (
372 ff ABGB: Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum ) ist neben der Besitzstörungsklage eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Herausgabe der Sache oder Unterlassung von Störungen, wobei der Kläger rechtmäßigen, echten und redlichen Besitz, also qualifizierten Besitz, auch genannt Ersitzungsbesitz , vorweisen muss. Die Actio Publiciana erlaubt es also demjenigen, der eine Sache redlich erworben hat und damit qualifiziert besitzt bzw. besessen hat, diese ähnlich wie der Eigentümer einzuklagen. So eignet sie sich z. B. für den Käufer einer Liegenschaft, dessen Eigentumserwerb aufgrund der bisher unterbliebenen Eintragung ins Grundbuch noch nicht erfolgt ist, ebenso wie für den Käufer einer beweglichen Sache, der an ihr derivativ (vom Vormann abgeleitet) nicht Eigentum erwerben konnte.