Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BG
Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BG
Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß Par. 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, daß dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Rechts. Die Exegese der vielfältigen Fallkonstellationen…mehr
Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß Par. 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, daß dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Rechts. Die Exegese der vielfältigen Fallkonstellationen der Quellen bildet den Schwerpunkt der Publikation. Jan Ulrich Wacke erörtert hier insbesondere die Ausnahmen vom Zessionszwang, die Übereignungswirkung der Abtretung und den Verbleib des Anspruchs auf die Diebstahlsstrafe aus der actio furti. Der Autor bettet die Exegese ein in eine vergleichende Darstellung der Probleme des geltenden Rechts, zu denen er mittels genauer Analyse der Entstehungsgeschichte und der Interessenlage Lösungsvorschläge erarbeitet.
Aus dem Inhalt: 1. Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des Par. 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand: Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich - Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden? - 2. Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren: Entstehungsgeschichte zu Par. 255 BGB - Partikularrechtliche Vorbilder - Die Lehren des gemeinen Rechts - 3. Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust: Plan der folgenden Darstellung - Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten - Exkurs: Die Durchführung der Zession - Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva? - Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti - Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4) - Die Klagenabtretung bei der Haftung für den Sachverlust aus der Führung fremder Geschäfte (insbesondere negotiorum gestio) - Exkurs: Übergang und Abtretung der actio furti an den Haftenden - Die Klagenabtretung im Rahmen vertraglicher Haftung für den Verlust einer fremden Sache - Zur Frage des Eigentumsüberganges auf den haftenden Sachschuldner - Die Verweigerung der Klagenzession im Rahmen der Vindikation bei dolos herbeigeführtem Besitzverlust (erneut zu Paulus D. 6,1,69) - Zusammenfassung zum 2. und 3. Kapitel - 4. Kapitel: Schluß - Ausblicke auf das geltende Recht - Literaturverzeichnis - Quellenregister - Sachregister
Aus dem Inhalt: 1. Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des Par. 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand: Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich - Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden? - 2. Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren: Entstehungsgeschichte zu Par. 255 BGB - Partikularrechtliche Vorbilder - Die Lehren des gemeinen Rechts - 3. Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust: Plan der folgenden Darstellung - Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten - Exkurs: Die Durchführung der Zession - Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva? - Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti - Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4) - Die Klagenabtretung bei der Haftung für den Sachverlust aus der Führung fremder Geschäfte (insbesondere negotiorum gestio) - Exkurs: Übergang und Abtretung der actio furti an den Haftenden - Die Klagenabtretung im Rahmen vertraglicher Haftung für den Verlust einer fremden Sache - Zur Frage des Eigentumsüberganges auf den haftenden Sachschuldner - Die Verweigerung der Klagenzession im Rahmen der Vindikation bei dolos herbeigeführtem Besitzverlust (erneut zu Paulus D. 6,1,69) - Zusammenfassung zum 2. und 3. Kapitel - 4. Kapitel: Schluß - Ausblicke auf das geltende Recht - Literaturverzeichnis - Quellenregister - Sachregister
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