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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Der lateinische Rechtssatz Actor sequitur forum rei (Der Kläger muss dem Gerichtsstand des Beklagten folgen.) befasst sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit. Er besagt, dass der Kläger, wenn er Klage gegen den Beklagten erheben will, dies bei dem für den Beklagten örtlich zuständigen Gericht tun muss. Grundgedanke dieser Regelung ist, dass damit die Waffengleichheit zwischen den Parteien eher gewahrt bleibt. Der Kläger kann entscheiden, mit welchem genauen Inhalt und zu welchem Zeitpunkt er den Beklagten verklagt. Der Beklagte muss dann unter…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Der lateinische Rechtssatz Actor sequitur forum rei (Der Kläger muss dem Gerichtsstand des Beklagten folgen.) befasst sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit. Er besagt, dass der Kläger, wenn er Klage gegen den Beklagten erheben will, dies bei dem für den Beklagten örtlich zuständigen Gericht tun muss. Grundgedanke dieser Regelung ist, dass damit die Waffengleichheit zwischen den Parteien eher gewahrt bleibt. Der Kläger kann entscheiden, mit welchem genauen Inhalt und zu welchem Zeitpunkt er den Beklagten verklagt. Der Beklagte muss dann unter gewissem Zeitdruck durch prozessuale Fristen seine Rechtsverteidigung vorbringen und unter Umständen zunächst einen Anwalt suchen. Dies soll ihm wenigstens dadurch erleichtert werden, dass er nicht auch noch bei einem weit entfernten Gericht prozessieren muss. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist daher nicht allein eine Frage der Zweckmäßigkeit, der Grundsatz actor sequitur forum rei hat vielmehr Gerechtigkeitsgehalt. Aus derartigen Überlegungen beschränkt das Gesetz auch zum Schutz des Beklag