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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Mit der Päpstlichen Bulle Ad ea ex quibus vom 14. März 1319 erteilte Papst Johannes XXII. die Zustimmung zur Gründung des portugiesischen Christusorden. Mit der Bulle legte der Papst fest, das alle Güter des von ihm verbotenen Templerordens an den neuen Orden übertragen wurde und der Christusorden gemäß den Regeln des Ritterordens von Calatrava zu leben habe. Dem Abt des Zisterzienserklosters von Alcobaça wurde die Jurisdiktion übertragen, weiterhin erhielt er das Recht zur Abnahme des Treueids für den…mehr

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Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Mit der Päpstlichen Bulle Ad ea ex quibus vom 14. März 1319 erteilte Papst Johannes XXII. die Zustimmung zur Gründung des portugiesischen Christusorden. Mit der Bulle legte der Papst fest, das alle Güter des von ihm verbotenen Templerordens an den neuen Orden übertragen wurde und der Christusorden gemäß den Regeln des Ritterordens von Calatrava zu leben habe. Dem Abt des Zisterzienserklosters von Alcobaça wurde die Jurisdiktion übertragen, weiterhin erhielt er das Recht zur Abnahme des Treueids für den Hochmeister des Christusorden. Als Ordenshaus bestimmt Johannes XXII. die Festung von Castro Marim im Südwesten Portugals. Schließlich sieht die Bulle vor, dass bei einer Vakanz der Ordensführung eine Person mit militärischem und religiösem Hintergrund, ein Eingeweihter des neuen Ordens, zum Meister zu ernennen ist.