Die praktische Bedeutung der Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß
15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nimmt zu, insbesondere seitdem Emittenten im Falle einer Pflichtverletzung nicht nur Geldbußen, sondern auch Schadensersatzklagen durch Anleger drohen. Überdies gibt die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie bereits die nächste Erweiterung der Veröffentlichungspflicht vor. Die Arbeit weist nach, daß die Ad-hoc-Publizität vor allem dem Schutz der Anleger vor irrtumsbedingtem, vermögensschädigendem Wertpapierhandel dient. Ausgehend von diesem marktorientierten Verständnisansatz legt sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht aus. Eine vergleichende Darstellung des US-Rechts verdeutlicht die verschiedenen Wertungen, die bei der Auslegung des
15 WpHG möglich sind und schärft den Blick für die im deutschen Recht getroffenen Wertentscheidungen. Schließlich bietet die Arbeit einen Ausblick, inwieweit die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie eine Änderung des deutschen Rechts der Ad-hoc-Publizität vorgibt.
15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nimmt zu, insbesondere seitdem Emittenten im Falle einer Pflichtverletzung nicht nur Geldbußen, sondern auch Schadensersatzklagen durch Anleger drohen. Überdies gibt die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie bereits die nächste Erweiterung der Veröffentlichungspflicht vor. Die Arbeit weist nach, daß die Ad-hoc-Publizität vor allem dem Schutz der Anleger vor irrtumsbedingtem, vermögensschädigendem Wertpapierhandel dient. Ausgehend von diesem marktorientierten Verständnisansatz legt sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht aus. Eine vergleichende Darstellung des US-Rechts verdeutlicht die verschiedenen Wertungen, die bei der Auslegung des
15 WpHG möglich sind und schärft den Blick für die im deutschen Recht getroffenen Wertentscheidungen. Schließlich bietet die Arbeit einen Ausblick, inwieweit die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie eine Änderung des deutschen Rechts der Ad-hoc-Publizität vorgibt.