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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet) besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann. Dies gilt sowohl, wenn die Leistung objektiv, also für jedermann, als auch wenn die Leistung subjektiv, also nur für den Schuldner, unmöglich ist. Eine andere Formulierung ist: Ad impossibilia nemo tenetur (Zu Unmöglichem kann keiner gezwungen werden). Der Grundsatz trifft jedoch keine…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet) besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann. Dies gilt sowohl, wenn die Leistung objektiv, also für jedermann, als auch wenn die Leistung subjektiv, also nur für den Schuldner, unmöglich ist. Eine andere Formulierung ist: Ad impossibilia nemo tenetur (Zu Unmöglichem kann keiner gezwungen werden). Der Grundsatz trifft jedoch keine Aussage über mögliche Schadensersatzansprüche oder über die Preisgefahr. Für das deutsche Zivilrecht ist dieser Grundsatz in
275 BGB geregelt.