Please note that the content of this book primarily consists of articles available from Wikipedia or other free sources online. Eine Hypothek (von griechisch: Unterpfand ) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Rechtlich wird die Hypothek als ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück eingestuft.