In den Jahren 1497/98 verleiht Herzog Johann II. von Kleve zwei treuen Amtleuten das Privileg einer eigenen Herrlichkeit. Inmitten kriegerischer Zeiten und wirtschaftlicher Nöte bindet der Landesherr die Familien von Loë und von Wylich durch die Vergabe wichtiger Ämtern an sich und verstärkt dieses Band letztlich durch die Erhebung des größtenteils privaten Besitzes der Familien zu Unterherrschaften. Wessel von Loë und Adolph von Wylich begründen so regelrechte Amtmanndynastien, da die Unterherrschaft den Rechtsstatus eines erblichen Lehens hatte. Die Adligen blieben in ihrer Funktion als Amtleute zwar absetzbar, doch den herausgehobenen Status innerhalb des klevischen Adels vermochte ihnen keiner zu nehmen. Das Beispiel der Unterherrschaften Wissen und Diersfordt ist ein Zeugnis der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen dem Herzog und seinen kreditfähigen Adligen. Es beweist die wachsenden Handlungsspielräume aufstrebender Herrschaftsaspiranten an der Schwelle zur Frühen Neuzeit.
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