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Adolf Niedhammer ( 26. April 1878 in Blieskastel; 17. Februar 1964) war ein deutscher Verwaltungsjurist. Nach Ablegen beider juristischer Staatsexamina 1901 und 1904 trat er 1905 als Amtsanwalt in St. Ingbert in den juristischen Staatsdienst des Königreichs Bayern ein. 1909 wechselte er als Assessor nach Illertissen und kam 1913 in gleicher Funktion nach Neustadt an der Weinstraße. Während der Verwaltung des Saargebiets unter Völkerbundmandat zwischen 1920 und 1935 war Niedhammer als Bezirksamtmann im Landkreis Homburg eingesetzt. Von 1935 bis 1940 war er Landrat im Landkreis Neustadt an der…mehr

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Produktbeschreibung
Adolf Niedhammer ( 26. April 1878 in Blieskastel; 17. Februar 1964) war ein deutscher Verwaltungsjurist. Nach Ablegen beider juristischer Staatsexamina 1901 und 1904 trat er 1905 als Amtsanwalt in St. Ingbert in den juristischen Staatsdienst des Königreichs Bayern ein. 1909 wechselte er als Assessor nach Illertissen und kam 1913 in gleicher Funktion nach Neustadt an der Weinstraße. Während der Verwaltung des Saargebiets unter Völkerbundmandat zwischen 1920 und 1935 war Niedhammer als Bezirksamtmann im Landkreis Homburg eingesetzt. Von 1935 bis 1940 war er Landrat im Landkreis Neustadt an der Weinstraße, wurde 1940 als Oberregierungsrat nach München versetzt und kam 1943 nach Saarbrücken.