Adolf Schönke ( 20. August 1908 in Weißwasser; 1. Mai 1953 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor in Freiburg im Breisgau. Der Sohn eines Tapeziermeisters in Weißwasser besuchte in Berlin ein neusprachliches Gymnasium und hat dort an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin studiert. Nach sechs Semestern legte er 1931 sein erstes Staatsexamen ab, 1934 das zweite Staatsexamen, jeweils mit der Note gut . Adolf Schönke wurde Assistent an der Fakultät und promovierte 1932 bei James Goldschmidt mit einer Arbeit über Die Bindung des Berufungsgerichts an das Urteil des Revisionsgerichts gemäß
565 II ZPO (magna cum laude).
565 II ZPO (magna cum laude).