Adoption (von lat. adoptio) ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Das Institut der Adoption ist mit dem römischen Recht in den deutschen Sprachraum gekommen (zur Adoption im römischen Reich siehe Adoption (Römisches Reich)). In England, wo das römische Recht sehr wenig Eingang gefunden hat, war sie noch Ende des 19. Jahrhunderts unbekannt.