Im klassischen römischen Recht ist der Paterfamilias an strenge Erbfolgeregelungen gebunden. Bindende Verfügungen über sein Erbgut zu Lebzeiten sind zugunsten der Testierfreiheit verboten. Aufgrund der Möglichkeiten, Testamente nach dem Erbfall durch die querela inofficiosi testamenti anzufechten, können Erblasser nie gänzlich auf die Durchsetzung ihres Testierwillens vertrauen. Um sicher zu gehen, dass die Person seiner Wahl zum Erbe seines Vermögens wird, stehen dem römischen Paterfamilias jedoch Alternativen offen. Durch Verstoßung des erbberechtigten Sohnes und Adoption eines präferierten Erbens kann die Wirkung eines Erbvertrages erreicht werden. In Übungsfällen der Studenten wird die abdicatio eines filius und nachfolgende adoptio breit diskutiert. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Möglichkeiten in literarischen und historischen Quellen und geht der Frage nach, ob römische Juristen eine derartige Umgehungsform abseits der juristischen Ausbildung auch in der Praxis anerkennen.