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Wer sich gedanklich mit der Adoption eines Kindes auseinandersetzt, hat in der Regel nur wenige aussagekräftige Informationen, um den Entschluss auch in die Tat umzusetzen. Zudem erschweren viele Begriffe und Fachausdrücke aus dem Adoptionsrecht das Verständnis in diesem Sachgebiet. Der Ratgeber informiert unter Einbeziehung fachlicher Sichtweisen der beteiligten Stellen über die Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Annahme eines Kindes bzw. Volljährigen auftreten, erläutert fachbezogene Rechtsbegriffe und setzt sich z.B. mit folgenden Fragen auseinander: Voraussetzungen der Annahme eines…mehr

Produktbeschreibung
Wer sich gedanklich mit der Adoption eines Kindes auseinandersetzt, hat in der Regel nur wenige aussagekräftige Informationen, um den Entschluss auch in die Tat umzusetzen. Zudem erschweren viele Begriffe und Fachausdrücke aus dem Adoptionsrecht das Verständnis in diesem Sachgebiet.
Der Ratgeber informiert unter Einbeziehung fachlicher Sichtweisen der beteiligten Stellen über die Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Annahme eines Kindes bzw. Volljährigen auftreten, erläutert fachbezogene Rechtsbegriffe und setzt sich z.B. mit folgenden Fragen auseinander:
Voraussetzungen der Annahme eines Minderjährigen
erforderliche Einwilligungen und deren Ersetzungsmöglichkeiten
Tätigkeit und Rolle der beteiligten Behörden, insbesondere der Adoptionsvermittlungsstelle
Verfahrensgang und Entscheidungsform
Rechtsfolgen der Adoption
Auslandsadoption (einschließlich vom Gesetzgeber aktuell beabsichtigter zukünftiger Neuregelungen)
Volljährigenadoptio n.
Auf die psycho-sozialen Aspekte einer Annahme kann im Rahmen dieses Ratgebers naturgemäß nicht im einzelnen eingegangen werden.
Autorenporträt
Dr. Walter RöchIing ist Familien- und Vormundschaftsrichter, darüberhinaus Lehrbeauftragter an der Fachhochschule NiederrheinlMönchengladbach für FamilienrechtlJugendhilferecht, Mitautor des im Nomos-Verlag erschienenen Lehr und Praxiskommentars Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Autor verschiedener Fachpublikationen. In seiner Doktorarbeit befasste er sich ebenfalls mit vormundschaftsrechtlichen/familienrechtlichen bzw. jugendhilferechtlichen Fragen.