In der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft bewegen sich die Geschäftsführer im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, die Krise erfolgreich zu überwinden und der Gefahr, wegen verspäteter Stellung des Insolvenzantrags oder nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteter Zahlungen in Anspruch genommen zu werden. Die Untersuchung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsführer als primäre Adressaten der Haftung unterliegen. Daneben befasst sie sich unter Auswertung praktischer Gesichtspunkte mit der Ausdehnung der Haftung auf weitere Haftungsadressaten, insbesondere faktische Geschäftsführer, Teilnehmer und Gesellschafter führungsloser Gesellschaften. Schließlich nimmt die Untersuchung Stellung zu der Frage der Anwendbarkeit des § 64 GmbHG im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.