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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Adressatentheorie ist eine Konsequenz für das Verwaltungsprozessrecht aus dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Klagebefugnis nach 42 Abs. 2 VwGO bedarf ihrzufolge keiner näheren Begründung mehr, wenn sich der Kläger gegen eine an ihn gerichtete belastendende Maßnahme der Verwaltung wendet. Insbesondere im (typischen) Fall eines belastenden Verwaltungsakts ergibt sich die Möglichkeit der Verletzung eines eigenen subjektiven Rechts und damit die Klagebefugnis bereits aus einer…mehr

Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die Adressatentheorie ist eine Konsequenz für das Verwaltungsprozessrecht aus dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Klagebefugnis nach
42 Abs. 2 VwGO bedarf ihrzufolge keiner näheren Begründung mehr, wenn sich der Kläger gegen eine an ihn gerichtete belastendende Maßnahme der Verwaltung wendet. Insbesondere im (typischen) Fall eines belastenden Verwaltungsakts ergibt sich die Möglichkeit der Verletzung eines eigenen subjektiven Rechts und damit die Klagebefugnis bereits aus einer möglichen Verletzung der Allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Grundrecht schützt nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechthin jedes Verhalten und ist immer dann verletzt, wenn eine belastende Maßnahme der öffentlichen Gewalt nicht verfassungsmäßig gerechtfertigt ist.