Die PSDI und SEPA bilden die Grundlage des europäischen Zahlungsverkehrsraums. Die durch die Umsetzung in nationales Recht geschaffenen
675c ff. BGB werden im vorliegenden Buch analysiert. Der Zahlungsdienst bzw. der Zahlungsdienstevertrag bildet hierbei die Basis. Insbesondere wird auf die grundlegenden Rechte und Pflichten der Beteiligten eingegangen.
Um eine effiziente Abwicklung der Zahlungsdienste zu gewährleisten wurden in
675s BGB Fristen für die Ausführung von Zahlungsvorgängen kodifiziert. Um den Zahlungsdienstleistern die Einhaltung der Frist zu ermöglichen, ist für die Ausführung von Zahlungsvorgängern ausschließlich die IBAN maßgeblich. In diesem Zusammenhang wird darauf eingegangen, ob und in welchem Umfang Zahlungsdienstleister trotzdem eine Pflicht zur Prüfung der Empfängerdaten haben.
675u BGB normiert die Erstattungspflicht des Zahlungsdienstleisters gegenüber dem Nutzer, soweit dieser den Zahlungsvorgang nicht autorisiert hat. In diesem Kontext wird erörtert, ob es bei den gefestigten Grundsätzen für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei Anweisungsfällen bleiben kann oder ob
675u BGB unter europäischer Auslegung eine Kondiktionssperre setzt.
675c ff. BGB werden im vorliegenden Buch analysiert. Der Zahlungsdienst bzw. der Zahlungsdienstevertrag bildet hierbei die Basis. Insbesondere wird auf die grundlegenden Rechte und Pflichten der Beteiligten eingegangen.
Um eine effiziente Abwicklung der Zahlungsdienste zu gewährleisten wurden in
675s BGB Fristen für die Ausführung von Zahlungsvorgängen kodifiziert. Um den Zahlungsdienstleistern die Einhaltung der Frist zu ermöglichen, ist für die Ausführung von Zahlungsvorgängern ausschließlich die IBAN maßgeblich. In diesem Zusammenhang wird darauf eingegangen, ob und in welchem Umfang Zahlungsdienstleister trotzdem eine Pflicht zur Prüfung der Empfängerdaten haben.
675u BGB normiert die Erstattungspflicht des Zahlungsdienstleisters gegenüber dem Nutzer, soweit dieser den Zahlungsvorgang nicht autorisiert hat. In diesem Kontext wird erörtert, ob es bei den gefestigten Grundsätzen für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei Anweisungsfällen bleiben kann oder ob
675u BGB unter europäischer Auslegung eine Kondiktionssperre setzt.