Kern der Arbeit ist die Analyse der ärztlichen Aufklärungspflichten als Sprechhandlungen. Anders als der BGH formuliert, ist das Aufklärungsgespräch nicht weitestgehend "vom Atmosphärischen" geprägt und damit einer juristischen Durchdringung entzogen, sondern eine Form regelgeleiteten Verhaltens. Mit den hieraus gewonnenen Erkenntnissen wird sodann unter Rückgriff auf die Untreue-Entscheidung des BVerfG eine limitiert-akzessorische Auslegung der ärztlichen Aufklärungspflichten für das Strafrecht entwickelt. Die Arbeit findet somit Anschluss an eine aktuelle strafrechtliche Diskussion zur Reduzierung der strafrechtlichen Haftung für ärztliche Aufklärungspflichtverstöße.