Die Entwicklung des Gesundheitsmarktes der letzten Jahre zeigt, dass insbesondere auf dem Gebiet der ärztlichen Kooperationsformen die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten immer vielseitiger und umfangreicher werden. Der Einzelarzt wird immer mehr in die Rolle eines Unternehmers gedrängt. Diese Studie will neben der Darstellung der verschiedenen ärztlichen Kooperationsformen auch und gerade aufzeigen, wie sich dieser Strukturwandel auf das Berufs- und Haftungsrecht auswirkt. Verändert sich mit der Vielzahl der neuen Kooperationsformen parallel dazu auch die ärztliche Haftungsstruktur…mehr
Die Entwicklung des Gesundheitsmarktes der letzten Jahre zeigt, dass insbesondere auf dem Gebiet der ärztlichen Kooperationsformen die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten immer vielseitiger und umfangreicher werden. Der Einzelarzt wird immer mehr in die Rolle eines Unternehmers gedrängt. Diese Studie will neben der Darstellung der verschiedenen ärztlichen Kooperationsformen auch und gerade aufzeigen, wie sich dieser Strukturwandel auf das Berufs- und Haftungsrecht auswirkt. Verändert sich mit der Vielzahl der neuen Kooperationsformen parallel dazu auch die ärztliche Haftungsstruktur grundlegend? Das Zusammenspiel der verschiedenen durch die Kooperationsformen betroffenen Rechtsgebiete, insbesondere das Berufs-, Gesellschafts- und Vertragsarztrecht, soll näher erläutert werden. Die Entwicklung des Einzelarztes hin zum Unternehmensnetzwerk - eine Entwicklung mit angezogener Handbremse?
Die Autorin: Iris Felicitas Koller studierte von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Université de Lausanne (Schweiz). Von 1994 bis 1996 absolvierte sie am Sprachenzentrum der Universität Passau die fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Französisch. 2000 folgte das Erste, Ende 2002 das Zweite juristische Staatsexamen. Seit Mitte 2003 ist sie als Anwältin in Passau zugelassen und ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Neben der anwaltlichen Tätigkeit promovierte sie an der Universität Passau. Die Verfasserin ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung sowie im (örtlichen) Anwaltsverein Passau und im Deutschen Anwaltsverein.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Ambulante Versorgung: Kooperationen von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der ambulanten Versorgung, Medizinisches Versorgungssystem, Praxisverbund, Telemedizin - Stationäre Versorgung: Einzelne Vertragstypen, Kooperation innerhalb einer Chefarztambulanz, Kooperation zwischen selbstliquidierendem Chefarzt und nachgeordneten Ärzten, Zusammenarbeit von Krankenhausarzt und Belegarzt, Zusammenarbeit von Krankenhausarzt und Konsiliararzt, Telemedizin - Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung: Allgemeine Entwicklung - ein Überblick, Ambulante Operationen, Integrierte Versorgung als Endziel der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung - Ausblick auf die künftige Gesundheitsreform.
Aus dem Inhalt : Ambulante Versorgung: Kooperationen von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der ambulanten Versorgung, Medizinisches Versorgungssystem, Praxisverbund, Telemedizin - Stationäre Versorgung: Einzelne Vertragstypen, Kooperation innerhalb einer Chefarztambulanz, Kooperation zwischen selbstliquidierendem Chefarzt und nachgeordneten Ärzten, Zusammenarbeit von Krankenhausarzt und Belegarzt, Zusammenarbeit von Krankenhausarzt und Konsiliararzt, Telemedizin - Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung: Allgemeine Entwicklung - ein Überblick, Ambulante Operationen, Integrierte Versorgung als Endziel der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung - Ausblick auf die künftige Gesundheitsreform.
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