Gesetzliche Verbote rassistischer Propaganda sind ein Produkt der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie sehen sich mit einer Rechtssprechung der Verfassungsgerichte konfrontiert, die es im gleichen Zeitraum übernommen hat, die traditionellen Verbote ehrverletzender oder staatsgefährdender oder unsittlicher Äußerungen an den Grundrechten der Meinungs- und Redefreiheit zu messen und in ihrer Reichweite zu beschränken. Während die einschlägige Judikatur zu Rufschädigungen weithin gemeinsamen Linien folgt, zeigt die Entwicklung der Regelung von Rassenhetze breit divergierende Tendenzen: in Deutschland ist eine expandierende Gesetzgebung bislang weder vom Bundesverfassungsgericht noch vom staatsrechtlichen Schrifttum beanstandet worden, während der amerikanische Supreme Court den Spielraum der Legislative so weit verengt hat, dass es kaum noch möglich ist, aggressiver rassistischer Propaganda in verfassungskonformer Weise zu begegnen.