Die Frage nach dem richtigen Wert einer Sache beschäftigt Juristen zu jeder Zeit und in jeder Rechtsordnung, weil sie für interessengerechte Lösungen elementar ist. Ein wichtiger Beleg gegen die Berücksichtigung der affectio in den römischen Quellen findet sich - ganz ähnlich zum modernrechtlichen Affektionsinteresse - beim deliktischen Schadensersatz. Die römischen Juristen behandeln das Thema aber vielfältiger, weil sie die Streitsache infolge des Grundsatzes der Geldverurteilung bei nahezu jeder Klage bewerten müssen. Erst spätere Juristen begreifen die condemnatio pecuniaria als bloße…mehr
Die Frage nach dem richtigen Wert einer Sache beschäftigt Juristen zu jeder Zeit und in jeder Rechtsordnung, weil sie für interessengerechte Lösungen elementar ist. Ein wichtiger Beleg gegen die Berücksichtigung der affectio in den römischen Quellen findet sich - ganz ähnlich zum modernrechtlichen Affektionsinteresse - beim deliktischen Schadensersatz. Die römischen Juristen behandeln das Thema aber vielfältiger, weil sie die Streitsache infolge des Grundsatzes der Geldverurteilung bei nahezu jeder Klage bewerten müssen. Erst spätere Juristen begreifen die condemnatio pecuniaria als bloße Ersatzleistung, weswegen die affectio beim Schadensersatz diskutiert wird und damit im Strudel des Interesse-Begriffs an diesen heranrückt. Daher widmet sich die Untersuchung auch der Rezeption und besonders dem Schätzungseid, um letztlich den Weg und die Überformung der besonderen Vorliebe aufzuzeigen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte (ERV) 58
Martin Kindler wurde in Einbeck geboren. Nach seinem Abitur am Gymnasium Andreanum in Hildesheim und seinem Zivildienst studierte er Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bologna und Bonn. In Bonn arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, wo auch seine Dissertation entstand. Heute ist der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung an der FernUniversität Hagen und zugleich als Rechtsanwalt tätig.
Inhaltsangabe
Einführung
Gegenstand der Arbeit - Die affectio in den Quellen - Stand der Forschung - Gang der Untersuchung
I. Hermeneutische Fragestellung: Die Suche nach dem Ersatz des Affektionsinteresses in den römisch-rechtlichen Quellen
1 Das autonome Verstehen vergangenen Rechts 2 Der Grundsatz der Geldverurteilung und seine Überwindung 3 Die affectio im Strudel des Interessebegriffs
II. Die Fallentscheidung des klassischen Rechts zur affectio
1 Grundlagen 2 Actiones arbitrariae: Vindicatio in servitutem und rei vindicatio - Klagen nach der lex Falcidia - Actio Fabiana - Interdictum quod vi aut clam - Gesamtergebnis zu den actiones arbitrariae 3 Gemischte Strafklagen: Actio legis Aquiliae - Actio servi corrupti utilis - Ergebnis zu den gemischten Strafklagen 4 Iudicia bonae fidei: Actio mandati - Kaufpactum - Weitere Belege im Rahmen von bonae fidei iudicia - Gesamtergebnis zu den bonae fidei iudicia 5 Strenge Klagen: Stipulatio duplae - Das Interesse am Unterbleiben der Eviktion nach Paulus - Die paterna affectio - Ergebnis 6 Besondere Verfahren: Klagen nach dem Edikt ne quis eum qui in ius vocabitur vi eximat - In integrum restitutio als prätorischer Rechtsbehelf 7 Nachklassische Entwicklungen bis und unter Justintian 8 Ergebnisse zu den Fällen des klassischen Rechts
III. Die Bedeutung der affectio für die Selbstschätzung durch den Kläger: iusiurandum in litem und seine Wirkungsgeschichte
1 Der Schätzungseid im klassischen Recht 2 Der Bedeutungswandel der Selbstschätzung 3 Ergebnis
Gegenstand der Arbeit - Die affectio in den Quellen - Stand der Forschung - Gang der Untersuchung
I. Hermeneutische Fragestellung: Die Suche nach dem Ersatz des Affektionsinteresses in den römisch-rechtlichen Quellen
1 Das autonome Verstehen vergangenen Rechts 2 Der Grundsatz der Geldverurteilung und seine Überwindung 3 Die affectio im Strudel des Interessebegriffs
II. Die Fallentscheidung des klassischen Rechts zur affectio
1 Grundlagen 2 Actiones arbitrariae: Vindicatio in servitutem und rei vindicatio - Klagen nach der lex Falcidia - Actio Fabiana - Interdictum quod vi aut clam - Gesamtergebnis zu den actiones arbitrariae 3 Gemischte Strafklagen: Actio legis Aquiliae - Actio servi corrupti utilis - Ergebnis zu den gemischten Strafklagen 4 Iudicia bonae fidei: Actio mandati - Kaufpactum - Weitere Belege im Rahmen von bonae fidei iudicia - Gesamtergebnis zu den bonae fidei iudicia 5 Strenge Klagen: Stipulatio duplae - Das Interesse am Unterbleiben der Eviktion nach Paulus - Die paterna affectio - Ergebnis 6 Besondere Verfahren: Klagen nach dem Edikt ne quis eum qui in ius vocabitur vi eximat - In integrum restitutio als prätorischer Rechtsbehelf 7 Nachklassische Entwicklungen bis und unter Justintian 8 Ergebnisse zu den Fällen des klassischen Rechts
III. Die Bedeutung der affectio für die Selbstschätzung durch den Kläger: iusiurandum in litem und seine Wirkungsgeschichte
1 Der Schätzungseid im klassischen Recht 2 Der Bedeutungswandel der Selbstschätzung 3 Ergebnis