Das Verfassungsrecht der afrikanischen Staaten ist zweiseitig, d.h. zwei Seiten: Es gibt eine Seite des Geistes, die des geschriebenen Wortes, und eine andere Seite des Auges, die der Praxis. Daher erfordert das Verständnis des Rechtsphänomens in diesen Staaten notwendigerweise eine allumfassende Analyse von Theorie und Praxis. Ein solcher Ansatz führt uns nicht dazu, Hans Kelsens normativistischen Ansatz völlig zu disqualifizieren, sondern ihn säkular zu machen. Von nun an können wir mit unserer Doktrin von einem "säkularisierten Normativismus" sprechen, denn nach diesem neuen Ansatz muss das Verfassungsrecht, während es Normen studiert, notwendigerweise mit anderen komplementären Disziplinen wie Soziologie, Politikwissenschaft, Anthropologie und vielen anderen zusammenarbeiten. Genauer gesagt versucht dieser Aufsatz zu zeigen, dass in Afrika bestimmte verfassungsmäßige Praktiken hartnäckig sind, weil sie durch das Gesetz (im weitesten Sinne) aus der Tür gejagt werden, sie durch das Fenster eintreten.
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