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Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2022 (FPV 2022) sowie den Fallpauschalenkatalog, den Katalog ergänzender Zusatzentgelte und den Pflegeerlöskatalog. Die Entgeltkataloge wurden für das Jahr 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 - DRG-EKV 2022) erlassen. Die DRG-EKV 2022 ist am 23.11.2021 in Kraft getreten. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Die Ausgestaltung des neuen…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2022 (FPV 2022) sowie den Fallpauschalenkatalog, den Katalog ergänzender Zusatzentgelte und den Pflegeerlöskatalog. Die Entgeltkataloge wurden für das Jahr 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 - DRG-EKV 2022) erlassen. Die DRG-EKV 2022 ist am 23.11.2021 in Kraft getreten. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Die Ausgestaltung des neuen Finanzierungsrahmens ab 2020 stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner Einführung dar.
Autorenporträt
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Ab Juni 2007 firmiert das Institut unter InEK GmbH. Die Gesellschafter der GmbH sind seit Dezember 2008 die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen.Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des § 17b KHG.