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Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat eine herausragende und eigenständige Bedeutung im Bereich des Vertragsrechts, weshalb der Bedarf nach einem Kommentar zu diesem Rechtsgebiet ungebrochen ist. Wie die Vorauflagen dieses Standardkommentars begleitet auch die neu bearbeitete und aktualisierte Neuauflage eine Auswertung der reichhaltigen Kasuistik mit meinungsbildenden Hinweisen und eine eingehende Befassung mit den europarechtlichen Einflüssen auf das AGB-Recht. Die Autoren sind sämtlich ausgewiesene Experten im AGB-Recht und bieten in gewohnter Qualität eine allumfassende…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat eine herausragende und eigenständige Bedeutung im Bereich des Vertragsrechts, weshalb der Bedarf nach einem Kommentar zu diesem Rechtsgebiet ungebrochen ist.
Wie die Vorauflagen dieses Standardkommentars begleitet auch die neu bearbeitete und aktualisierte Neuauflage eine Auswertung der reichhaltigen Kasuistik mit meinungsbildenden Hinweisen und eine eingehende Befassung mit den europarechtlichen Einflüssen auf das AGB-Recht.
Die Autoren sind sämtlich ausgewiesene Experten im AGB-Recht und bieten in gewohnter Qualität eine allumfassende Kommentierung, die stets wissenschaftlich fundiert, zugleich aber auch auf die Belange der Praxis zugeschnitten ist. In bewährter Weise werden dabei - den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs entsprechend - gleichermaßen die Interessen von Verbrauchern wie AGB-Verwendern berücksichtigt.
Neben der Kommentierung der Par. 305-310 BGB und der verfahrensrechtlichen Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes bietet die Neuauflage des AGBRechts- Klassikers in jetzt noch übersichtlicherer Weise für die Praxis besonders wertvolle Kataloge mit branchenspezifischen Erläuterungen zu besonderen Vertragstypen, typischen Klauseln und speziellen Gesamt- AGB-Werken.
Rezensionen
Rezension zur Vorauflage

"Durchgehend weist die Gesamtauflage wieder alle Qualitäten auf, die man von einem führenden Werk zu dieser Materie erwarten kann ..." -- Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, NJW 31/2007