Europäische Agenturen sind ein Novum in der Ausgestaltung der Europäischen Union und zugleich ein Markstein in der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts. Welche Bedeutung haben sie als selbständige Einrichtungen im institutionellen Dreieck zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament? Zunächst gilt es, kompetenzrechtliche Zulässigkeit sowie das Ausmaß der Delegation von Zuständigkeiten zu erörtern. Die Gründung unabhängiger Einrichtungen wirft jedoch auch Fragen der demokratischen Legitimation auf, deren Untersuchung eine Analyse der Kontrollstrukturen der Agenturen nach sich zieht, die von Ideen der politischen Ökonomie inspiriert ist. Merkmale der Entwicklung unabhängiger Agenturen lassen sich im Vergleich zu Recht und Funktion amerikanischer agencies aufweisen. So wird deutlich, daß sich hinter der punktuellen Gründung von Agenturen in verschiedensten Bereichen systematische Defizite der Gemeinschaftsstruktur verbergen. Agenturen stellen sich als eine Form des zukünftigenRegierens in der Europäischen Union dar, die dem Bedarf nach besonderer Vermischung der verschiedenen Ebenen in der sich erweiternden Union Rechnung trägt.
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