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Prägnant, verlässlich, vielzitiert: Das Highlight zum AGG.
Der Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus der Reihe Arbeitsrechtliche Kurzkommentare bietet die für die Reihe typische komprimierte und praxisorientierte Darstellung anhand von zahlreichen Beispielen, Praxistipps und Erläuterungen.
Das AGG, mit dem der Gesetzgeber das Antidiskriminierungsrecht erstmals kodifiziert hat, entfaltet seine Wirkungen in allein Bereichen des Arbeitsrechts. Von der Stellenausschreibung über das Bewerbungsverfahren, die Einstellung und die Erfüllung der arbeitsvertraglichen
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Produktbeschreibung
Prägnant, verlässlich, vielzitiert: Das Highlight zum AGG.
Der Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus der Reihe Arbeitsrechtliche Kurzkommentare bietet die für die Reihe typische komprimierte und praxisorientierte Darstellung anhand von zahlreichen Beispielen, Praxistipps und Erläuterungen.

Das AGG, mit dem der Gesetzgeber das Antidiskriminierungsrecht erstmals kodifiziert hat, entfaltet seine Wirkungen in allein Bereichen des Arbeitsrechts. Von der Stellenausschreibung über das Bewerbungsverfahren, die Einstellung und die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbietet das Gesetz eine Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung.

Das Werk gibt dem Rechtsanwender und Praktiker eine zuverlässige Orientierung für den Umgang mit dem jungen, von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägten Gesetz. In der Neuauflage werden die ersten Entscheidungen der Gerichte und diverse Diskussionen in der Fachpresse ausgewertet und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis, ua. in den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung und des Kündigungsrechts, im Einzelnen erläutert.

Rezension:
"Obwohl als Kurzkommentar herausgegeben, besticht der Kommentar durch seine dennoch vorhandene Ausführlichkeit und Sorgfältigkeit; er ist zudem in Sprache, Gestaltung und Systematik der Erläuterungen äußerst benutzerfreundlich."
Oberregierungsrat a.D. Dieter Hold, NWB 15/2007

"Der Kommentar von Schleusener/Suckow/Voigt bietet dem Rechtsanwender ein vorzügliches Arbeitsmittel bei der Beratung und Vertretung in Diskriminierungsmandaten und dürfte auch für die Gerichtsbarkeit ein ausgezeichnetes Hilfsmittel darstellen"
Fachanwalt für Arbeitsrecht Hansjörg Berrisch, FA 6/2007
Autorenporträt
Dr. Aino Schleusener ist Richter am Arbeitsgericht Berlin;
Dr. Jens Suckow ist Richter am Arbeitsgericht Frankfurt/Oder und derzeit an das Landesarbeitsgericht Brandenburg abgeordnet;
Dr. Burkhard Voigt ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Rezensionen
Aus der Fachpresse:

'Obwohl als Kurzkommentar herausgegeben, besticht der Kommentar durch seine dennoch vorhandene Ausführlichkeit und Sorgfältigkeit; er ist zudem in Sprache, Gestaltung und Systematik der Erläuterungen äußerst benutzerfreundlich.' Oberregierungsrat a.D. Dieter Hold, NWB 15/2007