Der Agrarkredit ist eine Sonderform des Kredites und dient zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Landwirtschaft. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Agrar-Betriebsmittelkrediten in Form von Kontokorrentkrediten beziehungsweise Wechselkrediten zur Finanzierung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und längerfristigen Agrar-Investitionsdarlehen zur Finanzierung von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumassnahmen. Längerfristige Agrar-Investitionsdarlehen sind meistens grundpfandrechtlich besichert und werden in diesem Zusammenhang auch als landwirtschaftlicher Realkredit bezeichnet.